VERHALTENSTHERAPIE 

 

In unserer Praxis bieten wir wissenschaftlich fundierte Einzel - & Gruppenpsychotherapie mit kognitiv-verhaltenstherapeutischer Ausrichtung an. Die Verhaltenstherapie ist als wirksames Verfahren wissenschaftlich anerkannt, die Kosten werden bei medizinischer Indikation von den Krankenkassen übernommen.

 

Probleme werden diesem Therapieansatz nach als komplexe Interaktionen von Gedanken, Gefühlen, Verhalten und körperlichen Reaktionen einer Person mit ihrer Umwelt verstanden. Demnach wird die persönliche Bewertung & Interpretation von Ereignissen als primär relevant für das persönliche Erleben erachtet. Negative Denkmuster können somit Leidensdruck verursachen. Dementsprechend liegt der Fokus der Therapie oft darauf, diese Interpretationen zu identifizieren und in ihrer Funktionalität und Gültigkeit zu überprüfen.

 

Die Verhaltenstherapie ist in erster Linie alltags- und gegenwartsbezogen: ein ganz wesentlicher Ansatz der Therapie liegt demnach in der Veränderung des störungsaufrechterhaltenden Verhaltens.

 

Es kann sehr wohl aber auch notwendig sein, nicht nur die aktuellen aufrechterhaltenden Bedingungen zu betrachten, sondern auslösende Ursachen, zum Beispiel biographische Erlebnisse ernst zu nehmen und mit ihnen zu arbeiten. Der Therapeut ist dabei in seiner Arbeit vergleichsweise aktiv und wird die Therapie in Richtung der zu Beginn formulierten Therapieziele strukturieren. Durch Hausaufgaben ist der Klient aufgefordert, die erarbeiteten Themen zwischen den Therapiestunden weiter zu vertiefen. Der Patient ist dabei stets aktiver Part des Veränderungsprozesses und wird vom Therapeuten zur Selbsthilfe angeleitet.

 

Verhaltenstherapie ist demnach:

– problemlöseorientiert & aktivierend
– evidenzbasiert & individualisiert
– gegenwartsbezogen & kompetenzaufbauend

 

ABLAUF 

 

Wünschen Sie einen Termin, so nehmen Sie am besten per Email Kontakt mit uns auf oder senden uns eine Anfrage über unser Kontaktformular. Wir werden Ihnen zeitnah eine psychotherapeutische Sprechstunde anbieten, im Zuge derer eine erste Indikationsstellung und Beratung bezüglich weiterer Behandlungsmöglichkeiten erfolgt.

 

 

Gesetzlich Versicherte bringen zum ersten Termin bitte ihre Versichertenkarte mit.

 

Sofern eine Behandlung in unserer Praxis indiziert erscheint, diese vom Patienten gewünscht wird und Kapazitäten vorhanden sind, werden weitere Termine vereinbart. Im Zuge der ersten, sog. "probatorischen Sitzungen"  versucht der Therapeut ein tieferes Verständnis der Probleme, Beschwerden & Sorgen des Patienten zu gewinnen und einzuschätzen, ob eine psychotherapeutische Behandlung indiziert ist und zu einer Besserung der Symptomatik beitragen kann.

 

Sind die Kriterien für eine psychische Erkrankung erfüllt, wird die Diagnose mit dem Patienten besprochen. Der Patient wird auch über Möglichkeiten, Grenzen und den organisatorischen Rahmen einer Psychotherapie sorgfältig aufgeklärt. Gemeinsam wird versucht, mögliche Ursachen der Beschwerden herauszuarbeiten und zu verstehen, welche Faktoren zu ihrem Fortbestehen beitragen. Therapeutische Ziele werden festgelegt und erste Behandlungsschritte abgeleitet. Das therapeutische Vorgehen wird ganz auf die individuellen Bedürfnisse und die besonderen Lebensumstände der Patienten abgestimmt und soll für den Patienten transparent und nachvollziehbar sein. Dabei beschäftigen sich Therapeut & Patient nicht nur mit Defiziten, sondern auch mit Möglichkeiten persönliche Stärken und Ressourcen des Patienten für die Therapie zu nutzen.

 

Neben der fachlichen Qualifikation eines Therapeuten ist die Beziehung zwischen Therapeut und Patient sehr wichtig für den Erfolg einer Therapie. Daher sollten sich Patienten in der probatorischen Phase auch fragen, ob sie sich im Kontakt mit dem Therapeuten angenommen fühlen und sie sich ihm gegenüber anvertrauen und öffnen können.

Entscheiden sich Patient und Therapeut für die Aufnahme einer Psychotherapie, wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. 

 

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich zu einem festen Termin statt. Therapeutisch begründet sind aber auch mehrstündige Sitzungen möglich, bspw. dann, wenn Patienten mit Angst- oder Zwangserkrankungen bei der Durchführung von Konfrontationsübungen begleitet werden.

 

Um die therapeutischen Fortschritte über einen längeren Zeitraum zu stabilisieren, werden gegen Ende der Behandlung die Abstände zwischen den Therapiesitzungen meist allmählich vergrößert, so dass z.B. nur noch alle zwei, vier oder acht Wochen ein Termin statfindet.

 

KOSTEN 

 

Gesetzlich Versicherte bringen zum ersten Termin bitte die Versichertenkarte ihrer Krankenkasse und ggf. vorliegende Arzt- oder Klinikberichte mit. Die Kosten der psychotherapeutischen Sprechstunden und probatorischen Sitzungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung vollständig übernommen.

 

Privat Versicherte sollten mit ihrer Krankenkasse vorab klären, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden. Zur Beantragung der Kostenübernahme für eine Psychotherapie haben die privaten Krankenkassen/ Beihilfe eigene Formblätter, die Sie am besten direkt anfordern und bereits zum Erstgespräch mitbringen. Patienten werden bei der Beantragung der Kostenübernahme selbstverständlich unterstützt.

Grundlage der Abrechnung für Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte ist die Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP, GOÄ).

 

SELBSTZAHLER

Auch wenn keine psychische Erkrankung oder Indikation für eine Richtlinien-Psychotherapie vorliegt, können psychotherapeutische Leistungen bei der Bewältigung von zahlreichen Schwierigkeiten und Problemen hilfreich sein. Die Kosten werden in diesem Fall aber in aller Regel nicht von der Krankenversicherung übernommen. Psychotherapeutische Leistungen können in diesem Fall nur als Selbstzahler-Leistung erbracht werden.

Bei der Inanspruchnahme solcher Wunschleistungen wird das Honorar dem Klienten privat gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt und es besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Krankenversicherung. Selbstzahler-Leistungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Klienten erbracht, die Initiative zur Privatbehandlung geht immer vom Klienten aus.

 

AUSFALLHONORAR

Unsere Praxis ist eine Bestellpraxis, d.h. die Sitzungszeit ist für jeden Patienten persönlich reserviert. Kurzfristige Absagen führen zu nicht kompensierbaren Einnahmeausfällen, da die Krankenkassen nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten. Erfolgt eine Terminabsage nicht fristgerecht, ist unabhängig vom Grund der Absage privat ein Ausfallhonorar zu entrichten.